Allgemein zur Aufhängung:
Aufhängehöhe der Nistkästen für Meisen, Spatzen usw.
In umzäunten Grünflächen, in Waldschonungen, Dickungen und in Gärten können Höhlen in Augenhöhe (1,5 bis 1,8 m) hängen, um sie vom Boden aus kontrollieren und reinigen zu können.
Sonst werden Nisthöhlen etwa 2,8 bis 3,5 m hoch aufgehängt.
Größere Nisthöhlen für Eulen und Hohltauben werden in Höhen von 4 bis 6 m aufgehängt. Bei diesen Höhlen erfolgt die Annahme schneller, wenn in die vorgeformte Bodenmulde eine größere Schicht Hobelspäne, Holzmull oder Sägemehl gestreut wird.
Bei Meisennisthöhlen legen Sie bitte keine Nist-Einstreu ein. Kleinvögel bauen ihre Nester von neuem.
Richtung des Fluglochs:
Das Flugloch sollte nach Südosten gerichtet sein. An windgeschützten Aufhängeplätzen ist dies aber nicht immer notwendig.
Anzahl der Nistgeräte pro Hektar & Verteilung:
Die Zahl der Nisthöhlen ist abhängig vom jeweiligen Lebensraum und dessen Umgebung. In Gärten kann an jeden zweiten Baum eine Nisthöhle aufgehängt werden, wenn in der Nachbarschaft Nistgeräte fehlen. Es gibt keinen Mindestabstand für Vögel; an demselben Baum können zwei Meisenpaare problemlos in direktester Nachbarschaft zueinander brüten. Vögel bestimmen je nach Nahrungsangebot und Jahreszeit ihren Mindestabstand zueinander selbst.
In Wäldern können je nach Alter und Art der Bäume und je nach „Schädlingsbefall" 1 bis 40 Nisthöhlen auf einem Hektar Fläche (100 X 100 m) hängen. Die allgemeine Verteilung der Nisthöhlenarten sollte folgendermaßen sein:
Je nach Nisthöhlentyp und Lebensraum sollten die Vorderwände wie folgt sein:
60 % Fluglochdurchmesser 32 mm oder oval (30 x 45 mm),
20 % Fluglochdurchmesser 26 bzw. 27 mm.
Die restlichen 20 % sollten sich aus Baumläufer- und Halbhöhlen- oder Nischenbrüterhöhlen zusammensetzen.
Eine Faustregel gilt hierbei: Es sollten nicht alle Nisthöhlen zur Jungenaufzucht besetzt werden, da ein großer Rest als Übernachtungsquartier oder auch als Nahrungsdepot genutzt wird. In etwa 60 bis 70 % sollten Nester sein, erst dann ist ein Sättigungsgrad mit Nisthöhlen erreicht. Jährliche Schwankungen müssen aber berücksichtigt werden.
Für Hohltauben oder den Rauhfußkauz und Waldkauz ist es ratsam auf einer Fläche von 50 ha ein bis zwei Höhlen aufzuhängen. Dies ist ein Minimum an Nistgeräten, um die im Frühjahr heftig konkurriert wird. Sollte ein größerer Nutzen zur Vorbeugung gegen „Schadinsekten" erfolgen, so muss die Nisthöhlendichte entsprechend erhöht werden.